Umstrittenes Herbizid Bundesregierung plant Glyphosat-Verbot ab 2024

Behälter mit Roundup, einem Unkrautvernichter von Monsanto
Foto: Haven Daley/ dpaDas umstrittene Unkrautgift Glyphosat soll in Deutschland zum 31. Dezember 2023 verboten werden. Dann läuft vorrausichtlich auch die Genehmigung in der EU inklusive Übergangsfrist aus. Die geplante "verbindliche Beendigung der Anwendung" von glyphosathaltigen Mitteln ist Teil eines Programms zum Insektenschutz und wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett in Berlin beschlossen.
Bereits ab 2020 soll demnach mit einer "systematischen Minderungsstrategie" die Anwendung deutlich eingeschränkt werden. Geplant ist unter anderem, die Verwendung für Haus- und Kleingärten und öffentliche Flächen wie Parks zu untersagen. Außerdem soll es Einschränkungen für Bauern geben, darunter ein Anwendungsverbot vor der Ernte. Das soll etwa drei Viertel der in Deutschland eingesetzten Glyphosatmenge vermeiden.
Glyphosat wurde vom US-Saatgutkonzern Monsanto in den Siebzigerjahren auf den Markt gebracht und ist einer der am meisten verwendeten Unkrautvernichter, der inzwischen von vielen Unternehmen verkauft wird. Monsanto gehört mittlerweile zum deutschen Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer, der in den USA mit Tausenden Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken glyphosathaltiger Herbizide konfrontiert ist. Zu den wichtigsten Absätzmärkten zählen die USA und Brasilien.
Glyphosat - Das Wichtigste im Überblick
Der Wirkstoff tötet Unkraut und andere Pflanzen ab, weswegen Naturschützer das Mittel als schädlich für die ökologische Vielfalt kritisieren. Um Bienen und andere Insekten zu schützen, will die Bundesregierung den Einsatz von Unkraut- und Schädlingsgiften auch insgesamt stark einschränken. Unkrautbekämpfungsmittel sowie Insektengifte, die der biologischen Vielfalt schaden, sollen ab 2021 in Naturschutzgebieten und anderen geschützten Zonen tabu sein, etwa an Naturdenkmälern oder in Nationalparks.
Die Bundesländer sollen für den Insektenschutz besonders wichtige Vogelschutzgebiete festlegen können, in denen die gleichen Regeln gelten. Ausnahmen müssen die Naturschutzbehörden genehmigen. Zwischen den Anwendungsgebieten und Gewässern müssen künftig fünf Meter Abstand sein, wenn der Gewässerrand dauerhaft begrünt ist - sonst sogar zehn Meter. Auch hier können die Länder Ausnahmen festlegen.
Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) begrüßte die Beschlüsse. "Was dem Insektenschutz guttut, tut auch dem Schutz der Gewässer gut. Wir müssen deswegen jetzt gegensteuern und die Einträge von Pflanzenschutzmitteln insgesamt verringern", sagt VKU-Vizepräsident Karsten Specht.
Das Aktionsprogramm ist kein Gesetz, dieses soll erst in den kommenden Monaten folgen. Die Große Koalition hatte sich den Schutz von Bienen und anderen Insekten, die unter anderem von einer intensiven Landwirtschaft bedroht sind, auf die Fahnen geschrieben. Dennoch gab es um die konkreten Regelungen weit über ein Jahr lang Streit.
Der Bund will künftig pro Jahr 100 Millionen Euro zusätzlich für die Förderung des Insektenschutzes in der Agrarlandschaft und außerhalb ausgeben, auch die Forschung soll damit unterstützt werden.
Über den Einsatz von Glyphosat wird schon länger gestritten. Das Mittel war 2017 in der EU nach monatelangem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Dagegen hatte es vor allem in Deutschland massive Proteste gegeben.
Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat im März 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" für den Menschen ein. Die Institution untersucht allerdings nur, ob ein Stoff grundsätzlich in der Lage ist, Krebs auszulösen. Die Lebensmittelbehörde Efsa, die Chemikalienagentur Echa und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung sehen aber keine ausreichenden Belege für eine unmittelbare Gefahr durch den Stoff für den Verbraucher.