Vogelgrippe Eilverordnung soll Geflügelpest stoppen

Warnschild an einer Landstraße in Nordrhein-Westfalen
Foto: Arnulf Stoffel/ dpaDie Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Vogelgrippe in Deutschland werden ausgeweitet. Von Montag an müssen auch kleinere Betriebe Sicherheitsmaßnahmen treffen. Dann tritt eine Eilverordnung von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) in Kraft, wie ein Sprecher am Freitag auf Anfrage sagte.
Eine bundesweite Stallpflicht bedeutet die Verordnung nicht, über sie soll erst nach einer neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) mit seinem nationalen Referenzlabor in den nächsten Tagen entschieden werden.
Konkret geht es bei der von Montag an geltenden Eilverordnung etwa darum, keine Unbefugten in die Ställe zu lassen. Tierhalter müssen Schutzkleidung tragen und Hände sowie Stiefel desinfizieren können. Bisher gelten die Vorgaben nur für Betriebe mit mehr als 1000 Tieren. Je nach Risikolage können die Länder weitere Maßnahmen anordnen.
Große Gefahr für Hausgeflügel
Die Situation verschärft sich zunehmend: Als achtes Bundesland meldete Nordrhein-Westfalen am Freitag erstmals den Nachweis der derzeit kursierenden H5N8-Variante bei einem verendeten Wildvogel, einem Bussard.
Im Unterschied zu Vogelgrippe-Viren vom Subtyp H5N1 gilt der Erreger H5N8 als ungefährlich für Menschen. An Infektionen mit H5N1 waren zuletzt Ende 2014/Anfang 2015 in Ägypten 48 Menschen gestorben. Von H5N8 sind Infektionen bei Menschen bislang nicht bekannt, die Viren sind aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde das hochansteckende Virus bei einem dritten kleinen Geflügelbestand nachgewiesen, wie das Umweltministerium in Schwerin mitteilte. Alle Tiere wurden getötet. "Nie zuvor hat sich das Virus so schnell über die gesamte Bundesrepublik ausgebreitet", sagte Landesumweltminister Till Backhaus (SPD).
Im Südwesten mache sich die Epidemie stärker bemerkbar als frühere Vogelgrippewellen, sagte auch Wolfgang Fiedler vom Max-Planck-Institut für Ornithologie in Radolfzell am Bodensee. "Wenn man schaut, wie viele tote Tiere eingesammelt und positiv getestet wurden, sind das schon um den Faktor Hundert mehr als beim letzten Mal vor rund zehn Jahren."
Am Bodensee sind nach Angaben des Agrarministeriums bislang 229 tote Vögel entdeckt und 175 davon positiv auf das H5N8-Virus getestet worden. Erstmals war die H5N8-Variante der aktuellen Epidemie in Deutschland am 8. November bei verendeten Wasservögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden.
In Baden-Württemberg wurde eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet, Geflügelschauen sind vorerst verboten. Auch in Bayern gilt ab sofort eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel.