Malta stimmt für Vogeljagd: Tod auf der Durchreise
Tod auf der Durchreise Malta stimmt für umstrittene Jagd auf Zugvögel
Auf Malta bleibt die umstrittene Vogeljagd im Frühling erlaubt. Bei einer Volksabstimmung am Wochenende stimmte die maltesische Bevölkerung mehrheitlich knapp dafür, wie das vorläufige Endergebnis am Sonntag zeigte. Die Befürworter der Frühlingsjagd auf Wachteln und Turteltauben siegten demnach mit 50,4 Prozent vor einer Koalition aus Nichtregierungsorganisationen, die das Referendum vorangetrieben hatte.
Fast 340.000 Wähler waren am Samstag aufgerufen, ihre Meinung über die alljährliche Vogeljagd zu äußern. Es war bereits das siebte Referendum zu der Frage in Malta in 145 Jahren, allerdings das erste, das auf eine Bürgerinitiative zurückging.
Geschützte Arten im Visier
Die Frage, ob die Jagd in Ordnung ist, sorgt auf der kleinen Mittelmeerinsel seit Jahren für leidenschaftliche Debatten. Die Tiere werden auf Malta bei der Rast auf ihrem Rückweg von den Winterquartieren in Afrika mit Netzen gefangen.
Während Befürworter sich auf die Tradition berufen, kritisieren Gegner vor allem, dass die Tiere sich in der Saison nicht mehr fortpflanzen können, wenn sie schon im Frühling getötet werden. Zudem würden einige Jäger die zulässigen Quoten überschreiten und auch geschützte Arten abschießen.
"Wir haben nichts gewonnen, sondern einfach nicht verloren", sagte der Präsident des Jägerverbandes, Joe Percici Calascione. Laute Jubelschreie der Jagdbefürworter vor den Wahllokalen deuteten jedoch darauf hin, dass diese das Ergebnis als Sieg werteten. Angesichts von Berichten über Freudenschüsse in ländlichen Gebieten rief Calascione die rund 14.000 registrierten Jäger des Landes auf, das für sie vorteilhafte Ergebnis besonnen anzunehmen. "Wir haben für unser Recht gekämpft", sagte er. Die Menschen hätten das verstanden.
"Es scheint, dass eine Mehrheit für die Frühlingsjagd votiert hat", sagte der Sprecher der Jagdgegner, Saviour Balzan, enttäuscht. Er und seine Mitstreiter würden die Entscheidung der Malteser respektieren, sich aber auch weiterhin für den Umweltschutz einsetzen.
Tod geschützter Arten
Malta ist der letzte EU-Mitgliedstaat, in dem die Vogeljagd im Frühling noch erlaubt ist. Der Europäische Gerichtshof hatte das Land 2009 für die nach EU-Recht verbotene Jagd verurteilt. Dennoch erhält Malta jedes Jahr aufs Neue eine Ausnahmeregelung, die das Abschießen von 11.000 Turteltauben und 5000 Wachteln innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen erlaubt.
Immer wieder sollen dabei aber die erlaubten Quoten von maximal vier Tieren pro Jäger überschritten und auch geschützte Vogelarten wie Störche oder Mauersegler getötet werden. Ministerpräsident Joseph Muscat, der für die Frühlingsjagd gestimmt hatte, nannte das Ergebnis eine "letzte Chance" für Maltas Jäger. Er gelobte, dass illegales Jagen "nicht toleriert" werde.
Das amtliche Endergebnis des Referendums wurde am späten Sonntag erwartet. Sollte sich der Sieg der Befürworter bestätigen, beginnt die Jagdsaison am kommenden Dienstag.
Klageandrohung gegen Italien
Andere EU-Mitgliedstaaten erlauben die Vogeljagd nur im Herbst. Auch das ist umstritten. So verlangte die EU-Kommission im November 2014 zuletzt von Italien die Beendigung des Vogelfangs mit Netzen und drohte mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. In mehreren Regionen des Landes würden seit Jahren Lerchen, Drosseln, Amseln und weitere Vögel mit Netzen eingefangen, obwohl das europäische Recht diese Methode verbiete, teilte die Kommission damals mit.
Die Tiere würden als lebende Köder eingesetzt, um Raubvögel anzulocken. Verbreitet ist die Praxis laut EU etwa in der Toskana und der Lombardei. "Die Jagd auf Zugvögel und der grausame Vogelfang mit Fallen und Leimruten ist leider in einigen südeuropäischen Mitgliedstaaten der EU grausame Realität", sagte Claus Mayr vom Naturschutzbund Nabu 2014. Zumindest auf Malta wird das aller Voraussicht nach vorerst so bleiben.