Wegweisende Verhandlung in New York Happys Recht auf Freiheit

Hat eine Elefantendame Freiheitsrechte? Dieser Fall wird nun vor einem hohen US-Gericht verhandelt. Und könnte wegweisend sein für den Umgang mit Tieren in aller Welt.
Elefantendame Happy: Sollten Tiergrundrechte wirklich eingeführt werden, was hieße das?

Elefantendame Happy: Sollten Tiergrundrechte wirklich eingeführt werden, was hieße das?

Foto: Bebeto Matthews / AP

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Vor wenigen Tagen hat das höchste Gericht im US-Bundesstaat New York eine wegweisende Anhörung zugelassen: Vertreten wird kein Mensch, sondern eine Elefantendame. Happy heißt sie.

Happy ist ein Asiatischer Elefant. Seit mehreren Jahrzehnten lebt sie im Zoologischen Garten in der Bronx, New York City. Die letzten 20 Jahren verbrachte sie dort allein. 2018 nahm die Organisation Nonhuman Rights Project  Happy als »Klientin« auf. Denn die Aktivisten sehen das Recht des Elefanten auf körperliche Freiheit verletzt.

Haben Tiere Grundrechte? Und können Menschen diese Rechte vor Gericht einklagen? Zum ersten Mal lässt ein Berufungsgericht im angelsächsischen Raum einen solchen Fall zu. Zuvor hatten alle Instanzen das Ersuchen der Tierschützer abgelehnt. Das allein, sagt die Juristin Saskia Stucki , sei ein großer und öffentlichkeitswirksamer Erfolg für das Nonhuman Rights Project. Stucki forscht am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und arbeitet seit vielen Jahren zum Thema Tiergrundrechte. Sie sagt: »Die entscheidende Frage ist: Sind Tiere Rechtspersonen?«. Darum drehe sich auch das Verfahren in New York. Einen Termin für die Anhörung gibt es bisher noch nicht.

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Konkret müsse das Gericht entscheiden, ob ein Rechtsakt mit dem Namen Habeas Corpus auf Tiere, und speziell auf die Elefantendame Happy, angewendet werden kann. Der Habeas Corpus ist eines der ältesten Freiheitsrechte und beinhaltet das Recht, nach einer Festnahme angehört zu werden. Damit niemand ohne rechtliche Grundlage festgehalten werden kann. Juristen wie Stucki erklären das auch so: »Der Habeas Corpus ist die prozedurale Garantie des substanziellen Rechts auf Freiheit«.

Die Aktivistinnen und Aktivisten des Nonhuman Rights Project wollen erwirken, dass für Happy das Recht des Habeas Corpus anerkannt wird – dass die Elefantendame also nicht unrechtmäßig im Zoo festgehalten werden darf. Stattdessen solle sie auf einen Gnadenhof für Elefanten gebracht werden, wo sie ihre letzten Lebensjahre zusammen mit anderen Elefanten verbringen könnte. Die Zoobetreiber lehnen das ab. Happy, heißt es von ihnen, habe eine einzigartige Persönlichkeit und individuelle Bedürfnisse, die die Pflegerinnen und Pfleger im Zoo kennen und beherzigen. Happy kann nicht sagen, wo sie leben möchte.

In vielen Staaten, und auch in Deutschland, ist nur klagefähig, wer selbst in seinen individuellen Rechten betroffen ist. »Diese verfahrensrechtlichen Fragen machen es ungemein schwer, Tierschutzgesetze durchzusetzen«, sagt Saskia Stucki dazu. Wenn Vorschriften nicht eingehalten werden, könnten die Betroffenen, also die Tiere, ihre Rechte nun einmal nicht selbst einklagen. Und wer erst gar keine Rechte hat, könne auch nicht zum Kläger werden.

Weltweit versuchen Tierschutzorganisationen deshalb, Tiere als nicht menschliche juristische Personen anerkennen zu lassen . In Kolumbien wurde vor Gericht über das Schicksal eines Brillenbären gestritten. Am Ende verneinte das Verfassungsgericht den Anspruch, dem Bären das Recht auf Freiheit über den Habeas Corpus zu gewähren. Mehr Erfolg hatte eine tierische Klientin in Argentinien: Dort entschied ein Gericht, dass ein Schimpansenweibchen im rechtlichen Sinne Trägerin des Habeas Corpus ist. Im Zoo müsse es leben wie in einem Gefängnis. Die Affendame kam daraufhin in ein Reservat in den USA.

Affen, Bären, Elefanten – die Tiere, um deren Rechte vor Gericht gestritten wird, sind in der Regel große Säugetiere. Das, sagt Saskia Stucki, sei nicht unproblematisch: »Auf der Welt lebt nur ein Bruchteil der Tiere, deren Rechte eingeklagt werden sollten, in Zoos. Die Massentierhaltung ist viel schlimmer. Ich glaube, es wäre gut, wenn wir nicht nur kognitiv hochkomplexen Tieren Rechte zusprechen.« Denn das verstärke den Anthropozentrismus: die Haltung, den Menschen ins Zentrum zu stellen und alles Menschenunähnliche abzuwerten. »Ein Tier muss nicht möglichst menschenähnlich sein, um leiden zu können. Mittlerweile ist zum Beispiel auch belegt, dass Fische Leid empfinden können.«

Diese Empfindungsfähigkeit werde von vielen Seiten als Kriterium dafür anerkannt, welchen Tieren Grundrechte zugesprochen werden sollten und welchen nicht. Denn es gibt einen Unterschied zwischen einer Elefantendame und einer Kopflaus.

Dazu, wie das Urteil am New Yorker Gericht ausfallen könnte, will Saskia Stucki keine Prognose machen. Eine persönliche Meinung hat sie aber: »Mir scheint es klar, dass es viel besser wäre, Happy in ein Elefantenschutzgebiet zu verlegen. Für so soziale Tiere wie Elefanten grenzt Einzelhaltung psychisch fast schon an Folter.«

Auf die Frage, ob universelle Tierrechte eines Tages kommen werden, findet sie eine eindeutige Antwort: »Ich glaube, die Frage ist nicht ob, sondern wann. Darauf weist die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahre deutlich hin.« Wir brauchen, sagt Saskia Stucki, in der Verfassung verankerte Grundrechte für Tiere. Ein Recht auf Leben und Freiheit. Ein Recht darauf, nicht gefoltert zu werden. Ein Recht, nicht unmenschlich – oder vielleicht eher: nicht lebewesengerecht – behandelt zu werden.

Sollten Tiergrundrechte wirklich eingeführt werden, was hieße das? Dürfte man Tiere mit Tiergrundrechten töten? Im deutschen Tierschutzgesetz heißt es jetzt schon: »Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.« Bislang gilt es dem Gesetzgeber zum Beispiel als vernünftig, ein Tier zu töten, weil man sein Fleisch essen will. Saskia Stucki plädiert dafür, den Anspruch zu heben. »Ich halte das Interesse, Fleisch zu essen, nicht für höher als das Interesse zu leben.« Ein vernünftiger Grund, ein Tier zu töten, sei etwa die Selbstverteidigung. Nicht aber Appetit auf Wurst.

In einigen Ländern gibt es sogar Bestrebungen, den Grundrechtsgedanken über die Sphäre von Mensch und Tier auszuweiten. Es gibt Flüsse, in Ecuador oder in Neuseeland, die gerichtlich als juristische Personen anerkannt worden sind, es gibt Wälder und Berge mit Rechtsanspruch. Saskia Stucki sieht darin vor allem pragmatische Gründe: »Wenn man Naturentitäten Rechte zuspricht, sind diese Rechte einklagbar.«

»Die Frage nach Grundrechten für Tiere ist nicht mehr nur eine ethische. Sie ist zu einer existenziellen Frage für uns Menschen geworden.«

Saskia Stucki, Juristin

Doch anders als Flüsse oder Berge hätten Tiere »ein intrinsisches Interesse an diesen Rechten«, sagt die Juristin. »Ich finde, der Zustand des erlebten Lebens geht über das Existieren hinaus. Dieser Zustand ist besonders vulnerabel und damit auch besonders schutzbedürftig.«

Und das sollte, sagt sie, auch im Interesse der Menschen sein. Denn die Art, wie wir mit Tieren umgehen, habe einen Einfluss auf unsere Zukunft. Saskia Stucki sagt: »Die Wechselwirkung zwischen dem Klimawandel und der Ausnutzung von Tieren ist eklatant. Die Frage nach Grundrechten für Tiere ist nicht mehr nur eine ethische. Sie ist zu einer existenziellen Frage für uns Menschen geworden.«

Und gerade der Kampf gegen den Klimawandel zeige, dass Gerichte durchaus als Impulsgeber wirken können. »Ich bin überzeugt, dass Grundrechte für Tiere kommen werden. Denn das Bewusstsein ist da, dass sich Sachen ändern müssen, um die Klimakatastrophe zu verhindern.«

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