Klimaschutztechnik in Deutschland Kraftwerk presst erstmals CO2 in die Erde

Die Verklappung von CO2 im Boden soll das Klima schützen - das Treibhausgas gelangt nicht in die Luft. Nun erprobt erstmals ein Kraftwerksbetreiber in Deutschland die Technologie. Ein neues Gesetz erlaubt die CO2-Entsorgung auch gegen den Widerstand der betroffenen Bundesländer.
Testanlage in Ketzin: Anlieferung von CO2 für die Verpressung im Boden

Testanlage in Ketzin: Anlieferung von CO2 für die Verpressung im Boden

Foto: Bernd Settnik/ dpa

Ketzin - Der Energiekonzern Vattenfall hat am Mittwoch im brandenburgischen Ketzin einen Pilotversuch zur unterirdischen Einlagerung des klimaschädlichen Kohlendioxids gestartet. Ein Tanklastzug brachte 23 Tonnen flüssiges CO2 aus der Vattenfall-Pilotanlage Schwarze Pumpe nach Ketzin. In der Versuchsanlage des Geoforschungszentrums (GFZ) Potsdam soll in den kommenden vier Wochen erstmals CO2 aus einem Kraftwerk unterirdisch verpresst werden.

Insgesamt 2000 Tonnen CO2 sollen in Ketzin in 650 Meter Tiefe verpresst werden. "Wir wollen beobachten, wie sich das CO2 unter der Erde ausbreitet und welche Wechselwirkung es mit dem unterirdischen Gestein eingeht", sagte der Leiter des GFZ-Projektes für CO2-Speicherung, Michael Kühn. Bislang wurde lediglich industriell gefertigtes Kohlendioxid, wie es auch in der Lebensmittelindustrie verwendet wird, in den 650 Meter tiefen Gesteinsschichten in Ketzin verpresst.

Bei dem CCS genannten Verfahren wird das Kohlendioxid bei der Verbrennung von Braunkohle herausgefiltert und kann somit nicht in die Atmosphäre gelangen. Das Verfahren soll für den Klimaschutz zum Einsatz kommen. Bisher war es jedoch aufgrund fehlender politischer Rahmenbedingungen nicht möglich, die CCS-Technik für den größeren Betrieb einzusetzen, da es keine Genehmigung für eine Speicherung gab. Anwohner in Regionen, wo entsprechende Anlagen vorgesehen sind, protestieren gegen das Verfahren. Die Bundesregierung hatte sich aber nun kürzlich auf ein Gesetz für die sogenannte CCS-Technologie einigen können.

Umstrittenes Gesetz

CCS-Anlagen könnten demnach auch gegen den Widerstand der betroffenen Bundesländer durchgesetzt werden, wie der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer hervor. Darin werden erstmals Kriterien konkretisiert, nach denen Länder Gebiete für die Speicheranlagen ausschließen können.

Als Ablehnungsgründe gelten "energie- und industriebezogene Optionen", "geologische Besonderheiten" einzelner Gebiete oder "andere öffentliche Interessen" an diesen Arealen. Krischer folgert daraus, dass die Länder bestimmte Territorien zur Verfügung stellen müssten: "Die Bundesregierung stellt Bedingungen, deren Definitionen vielseitig interpretierbar sind und keinesfalls für jeden Winkel des Landes gelten können."

Eine garantierte Ausstiegsklausel, wie bisher von der Bundesregierung und einigen Ministerpräsidenten in Aussicht gestellt, sei das nicht: Bundesländer müssten schließlich für alle Gebiete ihre Ablehnung einzeln begründen und bestätigt bekommen.

boj/dapd
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