Verfassungsgericht Karlsruhe weist Weltuntergangsklage ab

Wer hat Angst vorm Schwarzen Loch? Das Bundesverfassungsgericht offenbar nicht: Die Karlsruher Richter haben die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die das Ende der Welt durch die Arbeit am Genfer Teilchenbeschleuniger LHC fürchtete. Deutschland muss nun nicht gegen die Experimente einschreiten.
Teilchenbeschleuniger LHC: Zustände wie in der Frühphase des Universums

Teilchenbeschleuniger LHC: Zustände wie in der Frühphase des Universums

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cib/dpa/AFP/ddp