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Jäger Zacken in der Krone

Hohe Abschußquoten haben das Rotwild dezimiert. Jetzt streiten die Experten, welche Hirsche noch geschossen werden dürfen.
aus DER SPIEGEL 35/1996

Alexander Krah, Jagdjournalist aus Halle in Sachsen-Anhalt, ist entsetzt: »Bei der Vorstellung, einen Zwölfer vom zweiten Kopf an der Wand hängen zu haben, täglich eine stumme Anklage, würde ich in einer permanenten Angstpsychose leben.«

Ein Zwölfender »vom zweiten Kopf« ist ein kraftstrotzender Hirsch im Alter von etwa drei Jahren. Ein solches jugendfrisches Tier mit vielversprechendem Kopfschmuck abzuschießen ist nach den traditionellen Regeln der Waidwerker eine abscheuliche Missetat.

Krahs Grauen gilt neuen Abschußrichtlinien für Hirsche, die seit ein paar Jahren im Harz, im Solling und neuerdings auch im Spessart ausprobiert werden. Dort, in den an Rotwild noch reichen Wäldern, dürfen die Jäger auch junge, sogenannte Zukunftshirsche schießen, egal, was sie auf dem Kopf haben.

Seither schwelt ein Expertenstreit in den Jagdzeitschriften über die rechte Handhabung waidgerechter Hege. Denn was im Solling erlaubt ist, wird in anderen Rotwildgebieten mit empfindlichen Sanktionen belegt. »Wenn ich vorsätzlich einen dreijährigen Kronenzehner schieße, kann die Trophäe eingezogen werden, und ich zahle noch eine Buße im Wert des Wildbretgewichts«, klagt ein Hirschjäger aus Schwarzenbek in Schleswig-Holstein.

Die traditionellen Abschußregeln sehen vor, aus jeder Altersklasse die schwächlichen ("Kümmerer") und schlecht veranlagten Geweihträger »der Wildbahn zu entnehmen«, wie es scheu in der Waidmannssprache heißt. Aus den überlebenden, kerngesunden Junghirschen mit 40 Zentimeter langen Spießen, so hoffen die Jäger inständig, sollen dereinst kapitale Trophäenlieferanten werden.

Auf den jährlich im Frühjahr anstehenden Trophäenschauen hebt stets ein emsiges Wiegen, Vermessen und Bewerten an. Fehlabschüsse kriegen einen roten Punkt auf den Schädel gemalt - Kainszeichen für den Jagdfrevler. Da kann ein fünf Zentimeter langer Zacken in der Krone über falsch oder richtig entscheiden und ein neunjähriger Vierzehnender als ein Jahr zu jung gelten.

Die Spessart-Jäger kümmert das nicht mehr. Sie dürfen, soweit die Abschußpläne dies zahlenmäßig erlauben, alles männliche Rotwild niederstrecken, das zwischen ein und vier Jahre alt ist; dafür enthalten sie sich der Jagd auf die Fünf- bis Neunjährigen und pirschen erst wieder auf den reifen König der Wälder.

In Wild und Hund prallen die Meinungen aufeinander. Für Paul-Joachim Hopp, Ex-Forstamtsleiter im Spessart, sind »Geweihgewicht und Geweihausformung nicht mehr ein entscheidendes Abschußkriterium«. Doch ein derart bleihaltiger Umgang mit den Junghirschen geht seinem Kollegen vom niedersächsischen Forstamt Carrenzin in Neuhaus, Peter Busch, wider den Strich. Er hält »eine Einteilung allein nach Altersklassen für gefährlich im Sinne einer positiven Bestandsentwicklung«.

Beide Fraktionen allerdings verbindet nach wie vor eine gemeinsame Wunschvorstellung: starke Trophäen. Der »Lebenshirsch«, den sich der pensionierte Forstdirektor über den Kaminsims hängen darf - der »Goldmedaillenhirsch, der mit 14 Jahren den Höhepunkt seiner Geweihentwicklung erreicht« (Busch) -, soll weiterhin im dunklen Forst heranreifen.

Das aber wird immer schwieriger. Seit Horst Stern den »halbdomestizierten Krippenfresser« als Waldschädling Nummer eins ausgemacsht hat, der »Jahr für Jahr den Baumnachwuchs auf Bonsai-Format zurückstutzt« (so die Zeitschrift Natur), ist das Rotwild mancherorts auf inzestanfällige Kleinbestände zusammengeschossen worden. Höchstens zwei Stück auf 100 Hektar werden heute noch geduldet.

Wulf Stubbe, Präsident des Landes-Jagdverbands Sachsen-Anhalt, beschreibt den Jägerfrust: »Das Gestöhne über zu hohe Bestände und die daraus resultierenden Befürchtungen hoher Wildschäden sind einem landesweiten Gejammer darüber gewichen, daß nun nichts mehr da ist.«

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