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Mannesmann-Anklage Verteidiger scheitern mit erstem Störmanöver

Die erste Verhandlung im Mannesmann-Prozess musste bereits nach wenigen Minuten wieder unterbrochen werden. Ein Verteidiger wollte die Verlesung der Anklage verhindern. Die Richterin wies diesen Antrag allerdings nach kurzer Bedenkzeit ab.
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Düsseldorf - Die Anklage entspreche nicht dem Eröffnungsbeschluss der Kammer und sei gesetzeswidrig, sagte der Verteidiger des ehemaligen Mannesmann-Personaldirektors Dieter Droste. Seinem Mandaten würden darin Vorwürfe gemacht, die die Kammer bereits in ihrem Eröffnungsbeschluss abgelehnt habe. Dazu zähle etwa die Mitwirkung an den Pensionsabfindungen in Höhe von 61 Millionen Mark.

Richterin Brigitte Koppenhöfer entschied allerdings anders. "Der Antrag der Verteidigung Drostes auf Nichtzulassung der Anklage wird zurückgewiesen", sagte sie. Juristische Kriterien seien erfüllt. Eine Neufassung der Ermittlungsergebnisse durch die Staatsanwaltschaft sei nicht notwendig.

Die Staatsanwaltschaft verlas daraufhin die Anklageschrift. Darin heißt es, Esser und Funk seien am 31. Januar 2000 überein gekommen, sich auf Kosten der Mannesmann AG "unrechtmäßig zu bereichern". Vodafone sei aber in den folgenden Verhandlungen nicht bereit gewesen, die von Esser und Funk angestrebten Sonderzahlungen selbst zu leisten. Andererseits sei das Unternehmen aber bereit gewesen, Sonderzahlungen, die von Mannesmann selbst vor der Übernahme geleistet würden, "nicht entgegenzuwirken", so ein Staatsanwalt. Funk und Esser hätten deshalb noch am 4. Februar 2000 einen Beschluss des Aufsichtsratspräsidiums veranlasst, der zusätzlich zu den normalen Abfindungen Prämien von rund 63 Millionen Mark zusagte. Esser seien so "innerhalb weniger Minuten" Anerkennungsprämien von 31,5 Millionen Mark zugesagt worden. "Funk billigte sich selbst rund 9 Millionen Mark zu", sagte der Staatsanwalt weiter.

Zu Ex-IG-Metall-Chef Zwickel sagte der Anklagevertreter, dieser habe die Zahlungen durch seine Teilnahme an den Sitzungen erst ermöglicht. Ohne seine Unterschrift hätten die Prämien für Esser nicht ausgezahlt werden können. "Zwickel hätte die Auszahlung verhindern können und müssen, indem er den Umlaufbeschluss nicht unterzeichnete." Bei den Pensionsabfindungen handele es sich um fast das Doppelte der eigentlich angemessenen Summe.

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