Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 11 / 60

ARBEITSMARKT / ARBEITSLOSE Betriebsnahe Einzelschulung

• aus DER SPIEGEL 29/1956
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die arbeitslose Verkäuferin Elisabeth Dörsam aus Braunschweig bekam einen Brief vom Direktor des Arbeitsamtes Braunschweig, in dem ihr der Direktor mitteilte, er freue sich, sie zwecks »betriebsnaher Einzelschulung« zur unentgeltlichen Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang für Verkäuferinnen auffordern zu können.

Er hoffe, daß sie diese Gelegenheit nützen und ihr Interesse durch regelmäßigen Besuch und Pünktlichkeit beweisen werde. Ziel des Lehrgangs sei es, »Ihre vorhandenen Fachkenntnisse zu vertiefen, Sie aber auch mit den modernsten Erfahrungen des kaufmännischen Berufes vertraut zu machen«.

Der Lehrgang, so hieß es weiter, finde in den Räumen der Braunschweiger Direktverkaufs-Filiale des Versandhauses Neckermann, Frankfurt, statt (SPIEGEL 44/1955) und beginne mit vollem Unterricht am 16. Juni 1956. Die Unterrichtszeit betrage fünfmal wöchentlich je acht Stunden, die Lehrgangsdauer zwölf Wochen.

Daß ein Arbeitsamt für seine Arbeitslosen solche Lehrgänge veranstaltet, ist nicht ungewöhnlich. Nach Paragraph 137 des »Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG)« kann der Vorsteher des Arbeitsamtes Veranstaltungen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung von Arbeitslosen einrichten oder unterstützen oder das übliche Schulgeld

für die Teilnahme zahlen, wenn sie geeignet sind, »Empfänger von Arbeitslosenunterstützung der Arbeitslosigkeit zu entziehen«.

Nun glaubte Elisabeth Dörsam zwar nicht, daß sie als gelernte Textilverkäuferin mit jahrelanger Praxis noch »betriebsnaher Einzelschulung« bedürfe. Jedoch packte sie - froh, dem enervierenden Nichtstun einige Wochen entrinnen zu können - Bleistift und Notizblock zusammen, worum der Arbeitsamtsdirektor gebeten hatte, und marschierte pünktlich zur Firma Neckermann. Dort traf sie neun Kolleginnen, die

- gleich ihr - als Lehrgangsteilnehmerinnen engagiert worden waren.

Wie die »betriebsnahe Einzelschulung« nun vor sich ging, darüber waren die zehn einigermaßen verblüfft. Sie wurden auf verschiedene Abteilungen der Firma Neckermann verteilt, jede wurde mit einem Verkaufsblock ausgerüstet und mußte zum selbständigen Verkauf hinter den Tresen. Die Firma Neckermann zahlte ihnen dafür pro Tag zwei Mark und ein Essen, bestehend aus zwei Brötchen, einem Würstchen und einer Tasse Tee. Das Arbeitsamt zahlte außerdem die volle Unterstützung weiter.

Nachdem auch nach mehreren Tagen sich an dieser Lehrgangsmethode nichts geändert hatte, beschlossen die zehn Verkäuferinnen, die Geschichte der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) vorzutragen.

Vier der zehn machten sich also auf den Weg zum DAG-Geschäftsstellenleiter Rudolf Rafoth. Der Gewerkschaftler langte nach ihrem Bericht zum Telephon, um sich vom Arbeitsamt noch in Gegenwart der vier die sonderbare Angelegenheit bestätigen zu lassen. Ein Martin Krause teilte mit, daß es sich bei diesen Kräften nach Meinung der Arbeitsverwaltung um nicht vermittlungsfähige Verkäuferinnen handele, die auf diese Weise betriebsnah geschult werden sollen, damit ihnen der Übergang in ein normales Arbeitsverhältnis im Einzelhandel erleichtert wird.

DAG-Rafoth vergewisserte sich daraufhin, wie es bei den vier Damen mit den vom Arbeitsamt erstrebten modernsten Erfahrungen des kaufmännischen Berufes aussehe.

Die vier Verkäuferinnen Ruth Liebel, Elisabeth Dörsam, Gisela Andres und Herta Wiehert erklärten, daß sie alle gelernte Fachkräfte seien. Ihre Aufgabenbereiche bei Neckermann unterscheiden sich in nichts von denen ihrer Kolleginnen, die dort fest angestellt sind.

Nachdem Gewerkschaftler Rafoth das gehört hatte, entschloß er sich zur Niederschrift eines Aktenvermerkes, in dem es heißt: »Die Kolleginnen werden nicht zu Sonderschulungen zusammengefaßt; sie haben vielmehr, wie jede andere Verkäuferin, ihre Kassenbons und erfüllen ganz eindeutig die Tätigkeitsmerkmale der Beschäftigungsgruppe B 1. Da der Tarifvertrag für den Einzelhandel in Niedersachsen allgemeinverbindlich ist, haben die Kolleginnen Anspruch auf 1/25 von DM 310,- je Arbeitstag in Ortsklasse I. Eine entsprechende Forderung wird der Geschäftsleitung der Firma Neckermann übergeben.«

Rafoth hielt es für richtig, dazu noch die Meinung der Betriebsräte und auch des Arbeitsamts einzuholen. So kam es zu einem Gespräch, an dem auf Einladung Rafoths außer dem Leiter der Vermittlung beim Arbeitsamt, Wolf, und der Abschnittsleiterin der weiblichen Vermittlung, Frau Elten, Angehörige der Betriebsräte der Braunschweiger Kaufhäuser Neckermann, C. & A. Brenninkmeyer, Karstadt, Hertie, C. W. Böttger und Carl Langerfeldt teilnahmen. Einziger Punkt der Tagesordnung: »Betriebsnahe Einzelschulung von Verkäuferinnen durch die Arbeitsverwaltung.«

Arbeitsamts-Abteilungsleiter Wolf sah sich in dieser Zusammenkunft von allen Seiten attackiert. Betriebsrat Schmidt von Hertie las ihm die Leviten: In allen Kaufhäusern Braunschweigs sei das Personal in großer Unruhe, da zu erwarten sei, daß Einstellungen solcher Art nach dem Motto: »Schickt uns mal achtzig Mädchen für zwei Mark« üblich werden. »Wenn wir dieses Trojanische Pferd bei uns hereinlassen, gibt es ein böses Erwachen. Solche Maßnahmen sind geeignet, unsere jämmerlichen Tarife noch weiter zu untergraben.«

Wolf wurde gefragt, ob er denn nicht gewußt habe, daß die Firma Neckermann bei Beginn des sogenannten Lehrganges zwölf Verkäuferinnen des Stammpersonals entlassen habe. Davon nun will Wolf nichts geahnt haben.

Dem Arbeitsamts-Abteilungsleiter Wolf blieb am Ende nichts weiter übrig, als den Rückzug anzutreten: »Wenn ich feststelle, daß eine Maßnahme Blödsinn ist, lasse ich sie fallen!«

Inzwischen ist der Neckermann-Lehrgang vorzeitig beendet worden und die zehn Verkäuferinnen gehen wieder stempeln. Die Firma Neckermann hat sich geweigert, für sie den Tariflohn zu zahlen. Weitere Lehrgänge für stellungslose Verkäuferinnen hat das Arbeitsamt Braunschweig bisher nicht angekündigt.

Gewerkschaftler Rafoth

Für zwei Mark und ein Würstchen ...

Arbeitslose Verkäuferin Dörsam

... acht Stunden hinter dem Tresen

Zur Ausgabe
Artikel 11 / 60