Streit um Badevorschriften Frankreichs Innenminister will gegen Burkini-Entscheid in Grenoble vorgehen

Mit knapper Mehrheit hat der Stadtrat von Grenoble Frauen das Oben-Ohne-Baden erlaubt – aber auch im Ganzkörperbadeanzug. Nun schaltet sich Paris in die Debatte ein: Innenminister Darmanin will ein Burkini-Verbot.
Frauen mit und ohne Burkini beim Baden am Strand (Archivbild)

Frauen mit und ohne Burkini beim Baden am Strand (Archivbild)

Foto: FETHI BELAID/ AFP

Die Debatte war hitzig, die Abstimmung knapp: Im südfranzösischen Grenoble dürfen sich Frauen in Schwimmbädern so kleiden, wie sie mögen. Oben ohne – oder aber auch im muslimischen Ganzkörperbadeanzug. So hatte es am Montag der Stadtrat beschlossen. Doch nun will Frankreichs Innenminister Gérald Darmanin im Bekleidungsstreit die Justiz einschalten.

Darmanin schrieb am Dienstag auf Twitter, er habe den zuständigen Präfekten angewiesen, rechtlich gegen den Beschluss vorzugehen, der unter anderem das Tragen der sogenannten Burkinis in öffentlichen Bädern zulässt, und gegebenenfalls dessen Aufhebung zu fordern. Dem grünen Bürgermeister von Grenoble, Éric Piolle, warf Darmanin eine inakzeptable Provokation vor, die im Widerspruch mit den französischen Werten stünde.

Frankreich versteht sich als laizistisches Land, in dem eine strikte Trennung von Staat und Religion herrscht. Der Umgang mit religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit sorgt immer wieder für Kontroversen, vor allem im Zusammenhang mit dem Islam.

Der Stadtrat in Grenoble hatte am Montagabend nach kontroverser Debatte für eine Änderung der Schwimmbadordnung gestimmt. Damit sind in den öffentlichen Bädern der Stadt künftig auch Burkinis sowie das Schwimmen mit nackter Brust für alle erlaubt.

Partner des »politischen Islams«

Zuvor hatte es in Frankreich heftige Diskussionen um das Thema gegeben. Obwohl die Vokabel Burkini gar nicht in der Verordnung vorkommt, erntete der Bürgermeister in der Debatte im Stadtrat heftige Kritik. Er sei ein Partner des »politischen Islams«, er setze die Vorstellungen von Salafisten um und trete Frauenrechte mit Füßen, es handele sich um eine Unterwerfung an den Islam, sagten Gegner.

In der neuen Badeordnung wird der Begriff »Badeanzug« durch den Begriff »Badekleidung« ersetzt, außerdem entfällt die Festlegung, dass der Badeanzug höchstens von den Knien bis zum Nacken reichen darf. Es bleibt dabei, dass die Badekleidung aus dafür konzipiertem Stoff bestehen und eng anliegen muss. Verboten bleibt Kleidung, die schon vor Betreten des Schwimmbads getragen wurde oder die eine Gefahr für Sicherheit und Hygiene darstellt.

mrc/dpa

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