"Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann wird kein Schmerzensgeld für einen Artikel über dessen angeblich gescheiterte Penis-Verlängerung bekommen. Die "taz"-Reportage sei erkennbar Satire gewesen, urteilte das Berliner Landgericht.
Berlin - Das Gericht entschied, die "Tageszeitung" (taz) dürfe jedoch die frei erfundene Behauptung nicht wiederholen, Diekmann habe sich einer Operation zur Penisverlängerung unterzogen. Dies teilte dessen Anwalt Peter Raue am Dienstag mit. Sollte sich die Zeitung nicht daran halten, drohe eine hohe Geldstrafe. Eine Urteilsbegründung wird für die kommenden Tage erwartet. Diekmann hatte 30.000 Euro Entschädigung gefordert.
"taz"-Autor Gerhard Henschel hatte am 8. Mai auf der Satire-Seite
der Zeitung von Gerüchten über eine missglückte Operation Diekmanns
in einer Spezialklinik in Miami geschrieben. Raue erklärte vor
Gericht, der Intimbereich müsse dem Journalismus verschlossen
bleiben.
"taz"-Anwalt Johannes Eisenberg dagegen vertrat die Ansicht, als öffentliche
Person müsse es Diekmann hinnehmen, wenn über einen intimen
Körperteil geschrieben werde. Als Chefredakteur von "Bild" setze dieser schließlich selbst den Maßstab für die öffentliche Erörterung solcher Themen.
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