Hohe Bußgelder Österreich führt Winterreifenpflicht ein
Künftig wird die Winterreifenpflicht in Österreich jährlich vom 1. November bis zum 15. April gelten, erklärte ein Sprecher des Österreichischen Automobilclubs ÖAMTC gegenüber SPIEGEL ONLINE. In diesem Zeitraum müssen Autos mit Winterreifen ausgerüstet sein (M+S-Symbol an der Reifenflanke), oder aber an mindestens zwei angetriebenen Rädern Schneeketten tragen - egal ob sich tatsächlich Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn befindet. Außerdem müssen die Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern aufweisen.
Die neue Regelung gilt für sämtliche Pkw und Transporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne entsprechende Bereifung ertappt wird, muss mit Bußgeldern und Strafen zwischen 35 und 5000 Euro rechnen. Außerdem kann sogar das Fahrzeug gleich vor Ort aus dem Verkehr gezogen werden. Die bereits bestehende Winterausrüstungspflicht für Lkw wird durch die neue Gesetzesänderung nicht berührt.
Österreich folgt mit der Neuregelung Ländern wie Schweden, Finnland, Estland, Litauen und Lettland, wo bereits eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht. In der Schweiz und in Italien gibt es eine Winterreifenpflicht auf bestimmten Streckenabschnitten und bei bestimmter Witterung. In Deutschland ist seit 1. Juni 2006 eine "geeignete Bereifung" vorgeschrieben. Damit ist die Wahl des Reifens unmittelbar an die Straßenverhältnisse gekoppelt. Wer hierzulande mit Sommerreifen auf verschneiter Fahrbahn ertappt wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 20 bis 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen.
jüp