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Gerichtsurteil Mann darf neugierige Vermieterin aus dem Haus tragen

Eine Vermieterin wollte sich nicht aus ihrem Haus weisen lassen, da packte sie der Mieter und trug die Frau raus. Die kündigte ihm nach der Aktion - zu Unrecht, wie jetzt der Bundesgerichtshof entschied.
Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Weiteres Mietverhältnis ist zumutbar

Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Weiteres Mietverhältnis ist zumutbar

Foto: Uli Deck/ dpa
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Karlsruhe - Mieter müssen allzu neugierige Vemieter nicht gewähren lassen, sondern dürfen sie mit sanftem Druck der Räume verweisen - indem sie sie nach draußen tragen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Grund für den ungewöhnlichen Richterspruch ist der Fall eines Mieters aus Koblenz, der sich wegen einer solchen Aktion eine fristlose Kündigung eingefangen hatte. Der Mann hatte wie vereinbart Besuch von der Vermieterin bekommen, die installierte Rauchmelder in Augenschein nehmen wollte. Bei dieser Gelegenheit betrat die Frau aber gegen den Willen des Mieters auch andere Zimmer.

Die Vermieterin verließ das Haus trotz Aufforderung nicht. Als sie im Hausflur Gegenstände von einem Fensterbrett herunternahm, reichte es dem Mieter: Er umfasste die Frau an den Armen und trug sie hinaus.

Die deshalb ausgesprochene Kündigung der Vermieterin ist laut BGH aber unwirksam. Die Frau trage eine Mitschuld an dem Vorfall, weil sie das Hausrecht ihres Mieters verletzt habe. Der Mann habe mit seinem Verhalten zwar die Grenzen erlaubter Notwehr leicht überschritten. Für die Hauseigentümerin sei das weitere Mietverhältnis aber trotzdem zumutbar.

In einem vorangegangenen Urteil von 2013 hatte ein Landgericht der Hauseigentümerin recht gegeben: Der Mieter habe sein Hausrecht überstrapaziert, hieß es. Er hätte erst mit einer Anzeige drohen müssen und die Vermieterin dann hinausdrängen können. So sei die Frau gedemütigt worden, eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar. Der BGH hat das nun anders bewertet.

Der Mieterbund äußerte sich positiv zu dem Urteil: "Ein Vermieter muss das Hausrecht seines Mieters in der vermieteten Wohnung respektieren", sagte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. Er könne in der vermieteten Wohnung nicht machen, was er wolle.

vks/dpa/AFP

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