Fall Redtube Anwalt will Nutzer weiterer Porno-Portale abmahnen
Redtube-Webseite: 250-Euro-Abmahnungen an Porno-Nutzer
Berlin - Nach den Massenabmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos im Internet bekommen womöglich auch Nutzer weiterer Streaming-Dienste demnächst Post vom Anwalt. "Redtube war eher ein Testballon. Wir haben auch in anderen Portalen bereits ermittelt, deswegen rechne ich damit, in den kommenden Monaten auch Nutzer der anderen Portale anzuschreiben", sagte Rechtsanwalt Thomas Urmann von der Rechtsanwaltskanzlei U+C der "Welt am Sonntag". Der Jurist setze auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsennutzern nicht mehr lohne. Die Nutzer seien vorsichtiger geworden, erklärte Urmann.
Bereits am Donnerstag hatte er angekündigt, dass seine Kanzlei noch eine Reihe von Abmahnungen wegen der Internetstreams verschicken wird: "Wir werden für unseren Mandanten weiter das Streaming seiner Werke abmahnen, wenn sich an der Rechtsprechung bei höheren Instanzen nichts ändert", sagte Urmann SPIEGEL ONLINE.
Im Rahmen einer der größten Abmahnwellen Deutschlands waren Zehntausende Internetnutzer belangt worden, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Seite redtube.com abgerufen hatten. Sie wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.
Die Betroffenen können eine Beschwerde gegen die Auskunftsbeschlüsse des Landgerichts einreichen. Dann müsste das Landgericht im Extremfall über mehrere tausend Beschwerden entscheiden - und wäre dadurch wohl für einige Zeit lahmgelegt.
Aber selbst wenn die Beschwerden Erfolg haben: Daraus folgt kein Verwertungsverbot der bereits von der Telekom herausgegebenen IP-Adressen als Beweise. Für die bereits herausgeschickten Abmahnungen ändert sich nichts. Und ob Gerichte in Zukunft anders über die Datenherausgabe entscheiden, muss sich erst noch zeigen.