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BODENREFORM Kampf ums Erbe

Zwischen 10 000 und 20 000 Familien fürchten um ihr rechtlich verbrieftes Erbe aus der DDR-Bodenreform. Die neuen Länder treiben rigoros ehemaliges Staatsland ein.
aus DER SPIEGEL 32/1998
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Mitunter zieht er sogar die Anschaffung einer Kalaschnikow in Erwägung - jedenfalls im Geiste. Mit der robusten russischen Maschinenpistole, stellt sich der wütende ostdeutsche Handwerker dann vor, würde er Haus und Hof gegen die Angreifer verteidigen.

Der Zorn des Mecklenburgers Norbert Denz richtet sich nicht, wie sonst üblich, gegen Alteigentümer aus dem Westen, sondern gegen den Fiskus seines Heimatlandes. »Betrüger« seien da am Werk, schimpft er, »hinterhältige Juristen«. Was den Mann so in Rage bringt, ist ein jahrelanger Rechtsstreit mit der Landesregierung, die ihm und seiner Mutter Grund und Boden streitig macht - immerhin rund 7000 Quadratmeter Land. Dem Großvater von Denz war das Stück Erde im hügeligen Umland von Rostock 1945 im Zuge der Bodenreform »zugewiesen und übereignet« worden. So steht es im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Doberan.

Im Vertrauen auf die Grundbucheintragung verkauften Mutter und Sohn Denz vier Parzellen an Eigenheimbauer. Norbert Denz gab seinen Beruf als Schlossermeister auf, betätigte sich fortan als Grundstücksentwickler. Den Acker, auf dem zu DDR-Zeiten der Raps blühte, ließ er in Bauland umwandeln und erschließen, baute selbst zwei Häuser.

Doch seit 1996 ist der Traum vom ganz persönlichen Aufschwung Ost des Norbert Denz ausgeträumt. Seitdem bestreitet das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Minister für Landwirtschaft, der Familie ihren Vermögensanspruch. 600 000 Mark aus den Grundstückserlösen forderte ursprünglich der Fiskus, rund 230 000 Mark sind dem Land bereits gerichtlich zugesprochen worden.

Seither hat Denz den Glauben an den Rechtsstaat verloren. Er kann nicht verstehen, warum er und seine Mutter nicht über die Grundstücke und Verkaufserlöse verfügen können, obwohl das Amtsgericht Bad Doberan sie als rechtmäßige Erben im Grundbuch eingetragen hat.

Doch genau diese Grundbucheintragung hat das Land angefochten - wie in Tausenden ähnlicher Fälle in Ostdeutschland. In allen neuen Ländern durchforsten Ministeriale die Grundbuchämter auf der Suche nach Bodenreformland, das aus der Sicht der Landesregierungen zu Unrecht vererbt wurde. Insgesamt geht es nach internen Schätzungen um eine Fläche in etwa der Größe Thüringens, die der Staat überprüft. Schätzungsweise 10 000 bis 20 000 Familien müssen um ihren Besitzstand fürchten.

Die Länder berufen sich auf die geltende Rechtslage - die allerdings verwirrend genug ist. Im Kern geht es um die Frage, ob Bodenreformland Volleigentum oder lediglich Arbeitseigentum war.

Bodenreformparzellen von fünf bis acht Hektar wurden 1945 bis 1949 in der sowjetisch besetzten Zone nach Besatzungsrecht an Kleinst- und Neubauern vergeben - als Volleigentum, wie die heutigen Erben meinen. In einer mit einer roten Sonne verzierten Urkunde wurden die Bodenreformgrundstücke damals als »persönlich vererbbares Eigentum« übereignet, beglaubigt durch Unterschrift und Siegel des Landrates und Provinzpräsidenten.

Die letzte SED-geführte DDR-Regierung von Hans Modrow erklärte im März 1990 die Bodenreformgrundstücke zu bürgerlichem Eigentum der Verfügungsberechtigten, frei verkäuflich, vererb- und verpachtbar. Im Vertrauen darauf ließen sich Zehntausende in die Grundbücher eintragen, viele von ihnen sogar erst nach der Wiedervereinigung in neuumstrukturierten Grundbuchämtern, nicht selten unter den Augen von Rechtspflegern und Richtern aus dem Westen der Republik.

Doch nach Ansicht der neuen Länder waren Zigtausende dieser Eintragungen schlicht ein Irrtum. Nach Auffassung der Ministerialbürokratie besaßen die Nutzer die Bodenreformparzellen lediglich als »Arbeitseigentum«, wie Mecklenburgs Landwirtschaftsminister Martin Brick (CDU) betont, eine Art Staatslehen, das nach dem Krieg von Bodenreformkommissionen an Personen verteilt wurde, die darauf Landwirtschaft betreiben sollten. Fiel damals die landwirtschaftliche Nutzung weg, mußte der Boden wieder an den Staat zurückübertragen werden.

Der Bundestag zementierte diese Rechtsauffassung 1992 durch ein Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Danach gilt als Bodenreformerbe nur, wer vor dem 15. März 1990 zum Zeitpunkt des Erbantritts in der DDR-Landwirtschaft arbeitete. Viele Bauernkinder waren aber längst in anderen Berufen tätig. Deswegen wird ihnen jetzt das Erbe aberkannt.

Das sei, schimpft der Verein zur »Verteidigung der Bodenreform« in Rostock, eine »dritte Enteignung«. Doch der Gesetzgeber hat nur das noch einmal präzisiert, was schon zu DDR-Zeiten Recht war. Mehrere Verordnungen seit 1951 ließen einen Besitzwechsel nur zu, wenn der neue Nutzer oder der Erbe selbst in der Landwirtschaft tätig war. Andernfalls fiel der Boden an den DDR-Staat zurück.

Deshalb ließ auch die PDS 1992 im Rechtsausschuß des Bundestages die Änderungen passieren. »Niemand soll heute zu Boden kommen, der ihm nicht auch in der DDR zugestanden hat«, begründet das PDS-Bundesvorstandsmitglied Lutz Scherling aus Schwerin die damalige Haltung der Postkommunisten. Inzwischen ist den SED-Nachfolgern die eigene Haltung peinlich. Sie werfen den christ- und sozialdemokratisch geführten Landesregierungen im Osten vor, den Boden zu »vergesellschaften«. Die strittigen Erbansprüche, fordern sie jetzt, müßten anerkannt werden.

Doch damit dürfte sich die PDS kaum durchsetzen. Sogar die SPD-Regierung von Sachsen-Anhalt hat, trotz der PDS im parlamentarischen Beiboot, schon Hand auf 8500 Hektar Land gelegt. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits Anspruch auf 2250 Parzellen angemeldet oder den Nutzern angeboten, sie könnten die von ihnen bewohnte Immobilie zum Verkehrswert kaufen. Und selbst die SPD-Regierung des Manfred Stolpe in Brandenburg, die gern die »Unabänderlichkeit der Ergebnisse der Bodenreform« (Landwirtschaftsminister Gunter Fritsch) beschwört, will knapp fünf Prozent der Bodenreformparzellen.

Für die öffentliche Hand ist das Vorgehen ein lukratives Geschäft. Denn von Erben, die wie Familie Denz im guten Glauben Bodenreformland weiterverkauft haben, treibt das Land nicht den ursprünglichen Wert des Ackerlandes, sondern sogar den Erlös für das Bauland ein.

Besonders zartbesaitet sind die staatlichen Bodeneintreiber nicht. Bei Bernau hat die Tochter einer vermeintlichen Bodenreformerbin im guten Glauben ihr Grundstück mit einem Einfamilienhaus bebaut. 350 000 Mark an Krediten und Hunderte Stunden an Eigenarbeit stecken in der Immobilie. Jetzt meldet das Grundstücks- und Vermögensamt Frankfurt (Oder) Landesansprüche an. Ersatzweise sollen die Nutzer Haus und Gelände zum heutigen Verkehrswert erwerben - für die verschuldete Familie »völlig illusorisch«.

Die neuen Bundesländer müssen allerdings fürchten, daß auch Theo Waigel Ansprüche erhebt. Denn bis heute ist ungeklärt, wer als Rechtsnachfolger des DDR-Bodenfonds das Vermögen einstreicht, die Länder oder der Bund. Das entsprechende Bundesgesetz steht noch aus.

»Nur nicht daran rühren« ist einstweilen die Devise der ostdeutschen Finanzbeamten. Denn so lange sprudelt die Geldquelle weiter.

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