Zugunglück in Hordorf: Lokführer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Zehn Menschen starben bei dem Zugunglück von Hordorf in Sachsen-Anhalt, mehr als 20 wurden verletzt. Jetzt hat das Landgericht Magdeburg einen der beteiligten Lokführer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Unglücksort in Sachsen-Anhalt (Januar 2011): Zehn Menschen starbenZur Großansicht
dapd

Unglücksort in Sachsen-Anhalt (Januar 2011): Zehn Menschen starben

Magdeburg - Im Prozess um das tödliche Zugunglück von Hordorf in Sachsen-Anhalt hat das Landgericht Magdeburg den angeklagten Lokführer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte habe am 29. Januar 2011 mit seinem Güterzug ein Vorsignal und ein Hauptsignal überfahren und dadurch auf einer eingleisigen Strecke einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Personenzug verursacht. Bei dem Unglück kamen zehn Menschen ums Leben, 22 wurden verletzt.

Das Landgericht Magdeburg sprach den 41 Jahre alten Lokführer der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Gefährdung des Bahnverkehrs schuldig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers eine einjährige Bewährungsstrafe gefordert. Einer der Nebenklagevertreter sprach sich für eine Haftstrafe von fünf Jahren aus.

Das Unglück war seit dem 8. Oktober vor dem Magdeburger Landgericht aufgearbeitet worden. An sieben Verhandlungstagen wurden in den vergangenen sieben Wochen mehr als 30 Zeugen und Sachverständige befragt. Dabei geriet auch die Deutsche Bahn heftig in die Kritik. Obwohl Sicherheitsprobleme auf der Strecke seit vielen Jahren bekannt gewesen seien, sei die Trasse erst nach dem Unglück nachgerüstet worden, kritisierten die Prozessbeteiligten.

Die Verteidigung sah sogar die Hauptschuld bei der Bahn. Hätte es ein automatisches Bremssystem auf der Strecke gegeben, wäre der Zusammenstoß durch eine Zwangsbremsung vermieden worden, hatte der Anwalt des Angeklagten gesagt.

bim/dapd/AFP

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  • Mittwoch, 28.11.2012 – 10:10 Uhr
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